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Rente / Leben
Die bAV-Rente(betriebliche Altersversorgung),
arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinaziert(Direktversicherung), ist ebenso wie die Pensionskasse u. der Pensionsfonds eine Zusatzversorgung.
Die bAV-Rente wird besonders durch steuerfreie Beiträge vom Gesetzgeber gefördert.
Rentenleisteungen werden ebenfalls nachgelagert besteuert.
Steuerfreiheit der Beiträge:
- Höchstbetrag von 4% der BBG
- Zusätzlich konstanter Betrag von 1800 € p. a.
Im Rentenbezug:
- alle Leistungen der bAV-Rente werden nachgelagert besteuert
Produkteigenschaften:
- Rentenzahlung ab 60 monatsgenau
- Kapitalwahlrecht möglich(Ausübung im jahr vor der Rente)
- BUZ u. Hinterbliebenenrente möglich
- Todesfallleistung zulässig(Beitragsrückgewähr, feste Todesfallsumme u. Rentengarantiezeit)
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